Neue Richtlinien für soziale teilstationäre und niederschwellige Dienste19. November 2025
Die Landesregierung hat am 24. Oktober 2025 mit Beschluss Nr. 849 neue „Richtlinien für die sozialen teilstationären Dienste für Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen und mit Abhängigkeitserkrankungen“ sowie „Richtlinien für die sozialen niederschwelligen Tagesdienste für Menschen mit psychischen Erkrankungen und mit Abhängigkeitserkrankungen“ genehmigt. Sie ersetzen die bisherigen Vorgaben aus dem Jahr 2018 (Beschluss Nr. 883).


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