Neue Richtlinien für soziale teilstationäre und niederschwellige Dienste

19 November 2025

Die Landesregierung hat am 24. Oktober 2025 mit Beschluss Nr. 849 neue „Richtlinien für die sozialen teilstationären Dienste für Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen und mit Abhängigkeitserkrankungen“ sowie „Richtlinien für die sozialen niederschwelligen Tagesdienste für Menschen mit psychischen Erkrankungen und mit Abhängigkeitserkrankungen“ genehmigt. Sie ersetzen die bisherigen Vorgaben aus dem Jahr 2018 (Beschluss Nr. 883).

Die neuen Richtlinien definieren Standards, Aufgaben und Qualitätsanforderungen für jene sozialen Dienste, die Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen begleiten. Sie sollen sicherstellen, dass Angebote im Bereich Behinderung, psychische Gesundheit und Abhängigkeitserkrankungen zeitgemäß, bedarfsgerecht und professionell umgesetzt werden.

Die Abteilung Soziales ersucht alle Organisationen und Einrichtungen, die im Rahmen der Sozialhilfe tätig sind und Förderungen des Landes erhalten, die neuen Richtlinien aktiv zu kommunizieren und in der täglichen Arbeit konsequent zu berücksichtigen. Ziel ist es, Betroffene und Angehörige umfassend über die aktuellen Standards und Möglichkeiten der Unterstützung zu informieren.

Weitere Informationen zu den einzelnen Dienstbereichen stehen online zur Verfügung:

Bereich Menschen mit Behinderungen: Dienste mit Behinderung

Bereich Menschen mit psychischen Erkrankungen: Dienste psychischer Erkrankung

Bereich Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen: Dienste mit Abhängigkeit

Mit den aktualisierten Richtlinien setzt das Land Südtirol einen weiteren Schritt zur Verbesserung der sozialen Versorgung und zur Stärkung der Qualität von Unterstützungsangeboten für besonders vulnerable Gruppen.


Download: Beschluss der Landesregierung