Prüfstelle für barrierefreies Internet

29 März 2024

independent L. bemüht sich bereits seit Jahren, auch die Zugänglichkeit von digitalen Informationen zu verbessern, welche genauso wichtig ist, wie die Zugänglichkeit von Gebäuden. Denn die digitale Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung dafür, dass jeder von uns einen freien und selbstbestimmten Zugang zu Informationen im World Wide Web sowie zur digitalen Kommunikation hat.

Allein in Europa leben beispielsweise rund 80 Millionen Menschen, die einen erleichterten Zugang zu Internetseiten und mobilen Applikationen brauchen. Aus diesem Grund hat der Europarat entsprechende Verordnungen zur Barrierefreiheit von Webseiten und Applikationen der öffentlichen Verwaltung erlassen.

In Italien gibt es schon seit dem Jahre 2004 das sog. „Stanca Gesetz“ mit Richtlinien zur Erleichterung des Zugangs zu digitalen Informationen: Alle Internetseiten der öffentlichen Verwaltung sowie alle privaten Internetseiten, die mit öffentlichen Beiträgen mitfinanziert werden, müssen demnach barrierefrei gestaltet sein.

2017 wurde independent L. von AgID – Agenzia per l’Italia Digitale als nationale Bewertungsstelle für die digitale Zugänglichkeit von Internetseiten und Applikationen anerkannt.

Als Kompetenzzentrum beraten wir unsere Kunden in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von Internetseiten und führen entsprechende technische Analysen und subjektive Analysen mit einer geschulten Arbeitsgruppe durch.

MART2023 hat unser Webcenter in diesem Bereich eine sehr umfangreiche Beratungsleistung für das Museum für moderne und zeitgenössische Kunst MART in Rovereto durchgeführt, unter Einbindung einer großen Testgruppe von Personen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen.

Im Rahmen des Auftrags wurde die Homepage der renommierten Einrichtung in Trient www.mart.tn.it in Hinblick auf ihre digitale Zugänglichkeit analysiert und spezifische Verbesserungsvorschläge zur nachhaltigen Optimierung ihrer Seitennavigation und Benutzbarkeit erarbeitet.